Solarstrom zum Referenzmarktpreis verkaufen in der Schweiz: Das musst Du wissen
Die meisten Besitzer von Photovoltaik-Anlagen in der Schweiz kannten bisher meistens nur die Möglichkeit, den überschüssigen Solarstrom dem lokalen Elektrizitätswerk abzutreten. Spätestens seit CKW damit Werbung macht, dass sie Solarstrom aus der ganzen Schweiz einkaufen, macht das Thema die Runde. Ich möchte hier gerne einige Grundlagen dazu erläutern und vor allem auch aufklären, was man dabei beachten muss.
Rücklieferung PV-Strom
Der lokale Energieversorger ist verpflichtet, den PV-Strom von Kleinerzeugern abzunehmen. Die meisten Leser aus der Schweiz werden genau in diesem Modell für die eingespiesene Energie der eigenen PV-Anlage entschädigt. Die eingespeisten Energiemengen werden zum jeweils geltenden Rückspeisetarif des lokalen Energieversorgers abgerechnet. Dieser wird auch auf Ende August jeweils für das nächste Jahr kommuniziert und gilt dann für ein Jahr.
Nun vergüten einige Energiversorger nach dem Referenzmarktpreis, namentlich haben hier BKW und CKW schweizweit durch hohe Rückliefertarife für Furore gesorgt. Nun kann man seinen Überschuss auch Direktvermarkten, das zeigt der nächste Abschnitt:
Wie funktioniert das Referenzmarktpreis-Modell überhaupt?
Der Referenzmarktpreis wird vom Spotpreis bestimmt. Diese sind beispielsweise bei EEX.com einsehbar oder vereinfacht dargestellt bei Bricklebrit. Bei den meisten Vergütungsmodellen nach dem Referenzmarktpreis, wird der gemittelte Tagespreis während einem Quartal als Wert verwendet. Daher wird der Preis den man erhält, auch jeweils erst auf das Ende des Quartals kommuniziert. Wenn man also auf eine Vergütung nach dem Refenzmarktpreis strebt, muss man damit rechnen, dass der Preis immer erst im Nachgang klar ist. Ein Blick auf die Marktpreise lohnt sich also. Der Referenz-Marktpreis wird vom Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise berechnet und publiziert.
Ich habe hier die Entwicklung des Marktpreises seit Anfang 2018 aufgezeigt. Deutlich wird hier, dass die Direktvermarkt erst seit Q3/2021 interessant wurde:
Wie kann ich wechseln?
Voraussetzung für die Vermarktung einer PV-Anlage ist eine Lastgangmessung mit automatischer Datenübermittlung. Das heisst, der verbaute Smart Meter / Stromzähler muss diese Möglichkeit bieten. Das gilt es vorab mit dem lokalen Verteilnetzbetreiber abzuklären. Häufig verfügen PV-Anlagen von Eigenheimen noch nicht über einen lastgangfähigen Zähler. So ist das auch bei mir der Fall.
Wenn die oben genannte technische Voraussetzung erfüllt ist, kann ein Wechsel auf Quartalsende erfolgen. Wenn man wieder zurück zum lokalen Verteilnetzbetreiber möchte, ist das auch wieder auf ein Quartalsende möglich, der lokale Betreiber ist verpflichtet den überschüssigen Strom abzunehmen.
Beispielrechnung
Ich nehme als Beispiel meine PV-Anlage und die Daten von diesem Jahr. Das Jahr ist noch nicht durch, aber bald beginnen die «drei PV-schwächeren Monate» und viel Energie werde ich nicht mehr einspeisen. In dieser Zeit nutze ich den produzierten Strom fast komplett im Eigenverbrauch.
Stand heute steht bei mir aufgerundet 9800kWh auf dem Zähler. Ich bin insofern ein gutes Beispiel, weil unser Energieversorger den HKN nicht abnimmt und schweizweit sehr tiefe Vergütungen bezahlt. Da noch mit Hoch- und Niedertarif gerechnet wird, nehme ich das Mittel von 7.5 Rp./kWh. Damit werde ich rund 735 CHF Vergütung für das Jahr 2022 erhalten. Nach dem Referenzmarktpreis wären es knappe 3000.- CHF. Das ich dieses Jahr gerne nach dem Referenzmarktpreis vergütet worden wäre, versteht sich von selbst.
Abnehmer von Solarstrom in der Schweiz
Ich habe hier eine Liste von Abnehmern von Solarstrom in der Schweiz begonnen, ich werde hier gerne weitere Abnehmer nachtragen. Die Reihenfolge ist alphabetisch.
CKW
Abnahmepreis: Referenzmarktpreis – 8 Rp/kWh
Kosten: 8 Rp/kWh (neu variabel)
Fairpower
erst ab 30kWp möglich
Flecopower
Abnahmepreis: Referenzmarktpreis
Kosten: Einmalig 350.- CHF pauschal für den Wechsel
Link zu Flecopower
Overflow
Abnahmepreis: Referenzmarktpreis
Kosten: 0.04 CHF pro Kilowattstunde
Einschränkungen: Bei einer Vermarktung von weniger als 15’000 kWh/Jahr fällt eine zusätzliche Gebühr von CHF 300 pro Anlage an. Feste Vertragslaufzeit von 12 Monaten ab Beginn der Vermarktung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatische Verlängerung um jeweils weitere 3 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate auf Ende eines Quartals.
Die Abnahme und Vergütung von Herkunftsnachweisen (HKN) ist je nach lokalem Energieversorger unterschiedlich. Wer ins Referenzmarktmodell wechsel, muss den HKN selbst vermarkten. Da mein Versorger den HKN nicht abnimmt, habe ich dort schon einige Jahre Erfahrung und vermarkte diesen selbständig auf der Ökostrombörse.
Fazit und Empfehlung
Da man mit dem Wechsel ins Referenzmarktmodell direkt den Marktpreisen für Energie ausgesetzt ist, befindet man sich vereinfacht gesagt an der «Börse». Entsprechend gebe ich hier keine Empfehlung ab, was man tun soll und was nicht. Wichtig aus meiner Sicht: Man sollte die Grundmechanismen kenne und verstehen wie der Referenzmarktpreis entsteht, dann muss man das Risiko für sich selbst abschätzen und dazu die Vergütung des lokalen Abnehmers für 2023 gegenüberstellen.
Auch hier eine kurze Beispielrechnung: Mein lokales EW bietet für 2023 einen Abnahmepreis 14 Rp./kWh, wenn ich das CKW-Modell in Betracht ziehe, muss der Referenzmarktpreis im Jahresmittel bei 22 Rp./kWh liegen, damit sich ein Wechsel lohnt.
Ich bin Hans.
Im März 2010 habe ich Technikblog ins Leben gerufen. Seither blogge ich über technische Themen die mich faszinieren und im Alltag begleiten. Das sind Themen wie Gadgets, Smart Home, Elektroautos, Erneuerbare Energien und vieles mehr...
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