30. Juni 2017
3 Minuten zu lesen

DJI Spark und die Fluggesetze in der Schweiz (BAZL)

DJI Spark

Ich habe hier im Technikblog schon einige Male über Multicopter, bzw. Drohnen und deren Gesetzgebung in der Schweiz berichtet. Einerseits hier mit den wichtigsten Grundregeln und davor schon hier und hier. Wer sich einen DJI Spark gekauft hat oder mit einem Kauf liebäugelt, dem dürfte aufgefallen sein, dass die DJI Spark ein Abfluggewicht von nur 300g aufweist. Damit gelten etwas andere Regeln, welche ich auch mit dem BAZL abgeklärt habe!

Drohne mit Abfluggewicht <500g

Das BAZL hat ein FAQ zu den wichtigsten Fragen aufgeschalten, darin enthalten ist folgende Frage:

Meine kleine Drohne wiegt keine 500 Gramm. Dann gibt es ja keinerlei Einschränkungen für mich?

Doch, auch für den Betrieb von Minidrohnen gibt es Vorschriften. Auch wenn ich mit einer solchen Kleindrohne ausser in den auf der Drohnenkarte eingezeichneten Naturschutzgebieten grundsätzlich überall fliegen darf, muss ich mich an einige Grundregeln halten. Ich muss jederzeit Sichtkontakt zur Drohne haben und muss die Privatsphäre anderer Menschen beachten. Grundsätzlich darf ich über einer Menschenmenge fliegen, bei einem Unfall bin ich aber haftbar. Auch bei einer Minidrohne gilt: Ich bin verantwortlich für den sicheren Betrieb meines Luftfahrzeuges.

Einerseits ist für ein Flugmodell mit einem Gewicht von unter 500g keine Haftpflichtversicherung mit Schadenssumme von einer Million notwendig, andererseits scheint man im Flugraum uneingeschränkter zu sein. Dem ging ich also nach.

DJI Spark - Grössenvergleich

DJI Spark – Grössenvergleich – Bild: Markus Fischer

Wo darf ich mit der DJI Spark fliegen?

Das obige Statement beisst sich etwas mit der Regelung für Flugzonen, wo geschrieben steht, dass die Regeln für alles <30kg gilt. Was gilt nun? Darf ich die DJI Spark mit weniger als 500g Eigengewicht auch ihn Flughafennähe fliegen? Hier die Antwort des BAZL:

In unserem FAQ haben wir die Differenzierung bei 500g nur bedingt gemacht. Gemäss VLK gilt:

Art. 17 Einschränkungen für Modelluftfahrzeuge

1 Wer ein Modellluftfahrzeug mit einem Gewicht bis 30 kg betreibt, muss stets direkten Augenkontakt zum Luftfahrzeug halten und jederzeit die Steuerung gewährleisten können.
2 Der Betrieb von Modelluftfahrzeugen mit einem Gewicht zwischen 0,5 und 30 kg ist untersagt:
a. in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes;
b. in aktiven CTR, sofern dabei eine Höhe von 150 m über Grund überstiegen wird;
c. im Umkreis von weniger als 100 Metern um Menschenansammlungen im Freien, es sei denn, es handle sich um öffentliche Flugveranstaltungen nach Artikel 4.

Haftpflichtversicherung (Art. 20) ist nicht erforderlich bei einem Gewicht von weniger als 0.5kg.

In Art. 14 ist zudem SERA.3101 versteckt, wonach folgendes gilt: Luftfahrzeuge dürfen nicht in fahrlässig oder vorsätzlich riskanter Weise so betrieben werden, dass Menschenleben oder Sachen Dritter gefährdet werden.

Die Privatsphäre ist in jedem Fall zu beachten, da kommt es auch nicht auf das Gewicht der Drohne an sondern was für Bilder gemacht werden bzw. für was die Bilder genutzt werden. Bei Fragen dazu bitte ich sie sich ans EDÖB zu wenden.

Naturschutzgebiete kennen ebenfalls keine Unterscheidung der Gewichtsklassen, sprich dort ist auch mit ihrer leichten Drohne ein Flugverbot. Bei Fragen dazu bitte ich sie sich ans BAFU zu wenden.

Regeln für Drohnen <500g

  • Die Flughöhe ist nur innerhalb einer Kontrollzone (CTR) mit 150 m über Grund limitiert.
  • Ansonsten gilt in der Schweiz der Grundsatz, dass das unbemannte Luftfahrzeug jederzeit, mit blossem Auge, erkannt werden muss.
  • Das Flugverbot für Jagdbann, Wasser- und Zugvogelgebiete kommt aus der VEJ sowie WZVV:
    Art. 5 Abs. 1 lit. fbis
    sowie Art. 5 Abs. 1 lit. fbis
  • Verbote für Moorlanschaften und Auengebiete sind uns keine bekannt.

DJI Spark mit Propellerguards

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann gesagt werden, wer auf Sichtweite fliegt, darf seinen DJI Spark überall fliegen, mit Ausnahme von Naturschutz- und Jagdbanngebieten. Das gilt rein für die Flugzonen, hinzu kommt das Einhalten von Privatsphäre und das niemand gefährdet wird. Sogar der Flug über Menschenansammlungen ist nicht untersagt.

Ich möchte hier nochmals darauf hinweisen, es geht einzig und allein um die genaue Gesetzeslage, gesunder Menschenverstand ist beim Hobby Drohne (Multicopter) unabdingbar! Wer jetzt aber im Umkreis von 5km um einen Flughafen wohnt und mit der Spark auf dem Fussballfeld bis 20m Höhe zum Beispiel etwas Spass haben will, dem ist das erlaubt.

Die DJI Spark gibt es beim Hersteller direkt für 599.- Euro. In der Schweiz zum Beispiel bei Brack.ch für 599.- CHF.

21 Comments

  1. Flo

    Flugverbotszone: Da DJI die Flugverbotszonen integriert hat, spielt das Gewicht keine Rolle, denn die Drohne bekommt man trotz gesetzlicher Regelung innerhalb einer Flugverbotszone nicht in die Luft!

      • Ramon

        Hallo Markus,
        Hast du mir dazu einen Tip? Ich wohne in der selben „Zone“ und habe immer wieder Schwierigkeiten. Ich sehe zwar in der DJI App bei den Benutzerdaten, dass „Birrfeld“ freigeschaltet ist, in der Steuerung kommt das in der Liste der entsperrten Gebiete aber nicht an. Die Synchronisierung der Benutzerdaten schlägt fehl. Was mache ich falsch? LG, ramon

  2. Kenzo

    Kennt jemand die Gesetzteslage von Modellflugplätzen? Da gibt es ja unzählige, welche sich in einer Flugverbotszone befinden. Z.B. der MG RC Heli-Club Freudwil bei Volketswil. Haben die eine Spezialbewilligung?

  3. Crashpilot

    Man stelle sich die Streetparade vor mit 1000den DJI Sparks in der Luft. Und sobald jemanden die Piloten zurechtweisen will: «Chli gförlich wänns abegheit?!», dann nimmt dieser seine Küchenwaage aus dem Rucksack und meint: «Alles OK, Ich dörf da flüüge, isch <500g, ken Naturschutzgebiet, haha".

    Danke für das abklären und zusammenfassen der eigenartigen Rechtslage. Formaljuristisch sicher korrekt, aber die Interpretation ist doch quatsch. Im Artikel müsste der "gesunde Menschenverstand" fett geschrieben sein und nicht die "Naturschutzgebiete". Meiner Meinung nach geht die Sicherheit für Mitmenschen, Piloten und Drohnen immer vor. Mein gesunder Menschenverstand verbietet es mir die Spark über Menschenansammlungen wie z.B. der Streetparade fliegen zu lassen, auch wenn die Bilder genial wären. Nur weil etwas nicht im Gesetz verboten ist, ist es nicht generell erlaubt, insbesondere beim Thema Dronenfliegerei.

    • Hans

      Absolut, gesunder Menschenverstand ist das wichtigste und leider nicht bei jedem Besitzer einer Drohne gegeben. Ich kläre hier nur die Rechtslage und denke wir sehen das beide gleich! Im Fall der DJI Sparks über den 100’000en Menschen an einer Streeparade dürfte die Gefährdung von Dritten aber erfüllt sein…

  4. Phil

    Diese 5km-Regelung ist irgendwie idiotisch. In meinem Umkreis hat es viele solche rote Kreise, aber wenn man auf einem Feld nur in Sichtweite und höchstens 20m hoch fliegt….hhmmm. Soll man da dem Flugplatzchef (auf der anderen Seite der Hügel und etwa 3km entfernt) anrufen und fragen, ob man über einige Apfelbäumchen fliegen darf? Wenn hier ein Privatflieger so tief käme, dann vermutlich weil er eine Aussen-Bruchlandung in’s nächste Gebäude durchführt!
    Apropos, kürzlich flog ich auf dem Lande irgendwo in genehmigter Zone. Kaum gelandet flog so ein Tragschrauber mit zwei Personen da durch. Mindestflughöhe gilt für die wohl nicht??? Der flog keine 100m über Grund!

    • Hans

      Klar, wenn du 3km neben dem Flugplatz in 20m Höhe schwebst, wirst du keine Gefahr darstellen. Ob das Gesetz so sinnvoll ist oder nicht, sei dahingestellt, es ist einfach rechtlich verboten.

    • jt

      Hallo Phil

      bei dieser Regel sollte auch beachtet werden, dass unvorhergesehene Probleme eintreten können.
      Stell dir vor, ein ungeübter «Drohnenpilot» erkennt die Fluglage falsch und manövriert anstatt zurück in Richtung Flugfeld oder noch brisanter: dein Multikopter fliegt aus irgendeinem Grund davon anstatt deinen Steuerbefehlen zu folgen; ein sogenannter Flyaway.

  5. Phil

    Ach diese Regeln! War dieses Jahr beim Creux du Van wandern und dachte, da könnte ich doch meine Mavic steigen lassen (von der und von DJI) ich übrigens schwer enttäuscht bin. Mit Android lässt man die Drohne besser am Boden oder fliegt mit einer veralteten Version von Litchi.
    Eigentlich ist dort kein roter Kreis, aber unterwegs wurde mir bewusst, dass dort Jagdbanngebiet ist! Zudem waren auch viele Leute unterwegs. Aus diesen Gründen lief ich extra nochmals eine halbe Stunde, um die Drohne wieder im Auto zu verstauen, definitiv no Fly. Jetzt schaut mal, wie viele Drohnen-Filme ihr auf YT findet, von diesem Ort! Ausserdem sah ich da alles drüber fliegen: Ultraleichtflugzeug, Privatflugzeug und die Bubis von der Luftwaffe scheinen dort bevorzugt ihre Loopings zu üben – stundenlang! Das ist natürlich alles toleriert? Komme mir mittlerweile richtig deppert vor, wenn ich daran denke.
    Und ach ja, der Ultraleicht ist kürzlich dort abgestürzt, zwei Tote! Ich denke, dass es dieser war, den ich gesehen habe.

  6. Fabio

    Ich wollte kürzlich in Dübendorf fliegen und die DJI App liess meine Spark nicht starten. Ich war im roten Kreis des Militärflighafens. Keine Chance, die Rotoren einzuschalten. Ich musste aus der roten, in die gelbe Zone. Dann ging es. Nahe Birffeld konnte ich jedoch die Zone entsprerren. Wieso die Unterschiede kann ich mir nicht vorstellen. Muss vermutlich etwas mit der Klassifizierung der Geodaten zu tzun haben.

  7. Daniel

    Hallo Drohnenfriends,

    Ich habe momentan eine Yuneec Breeze 4k zum «Üben». Leider hat diese kein Gimbal und die Kameraaufnahmen werden nur digital stabilisiert. Bei 4k leider gar nicht (Siehe meine Aufnahme Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=FXycZuVIZ2I ) Deshalb bin ich mir am überlegen, eine DJI zu kaufen.

    Ich habe schon unzählige Reviews geschaut, mich über die Gesetzeslage informiert etc. Fazit: Mit der Mavic (z.B.) hat man bestimmt mehr Spass und kommt wesentlich weiter, kamera noch besser usw. ist jedoch definitiv eingeschränkter wenn man im Kanton ZH wohnt. Die Spark würde meine Bedürfnisse für den Anfang gut abdecken. Jedoch absolut sinnlos wenn sie aus «Sicherheitsgründen» trotzdem nicht einmal in den roten Zonen (Umkreis von 5km) starten darf. Anscheinend soll es funktionieren, wenn man das GPS ausschaltet. Sie würde den Ausgangspunkt für den Return to Home dennoch finden (so quasi Startpunkt als letzter bekannter Ort). Was meint ihr? Mit meiner Breeze zumindest bin ich ausser der Reichweite nicht eingeschränkt.

  8. Peter

    Verstehe ich das richtig, dass ich überspitzterweise 200m neben einem Flughafen eine Drohne mit bis 250g Gewicht fliegen dürfte? Nur im Naturschutzgebiet dürfte ich nicht?

  9. Max

    Kann ich mit einer Dji Spark meine Ruderkollegen auf dem See filmen, auch wenn dieser in einer Flugverbotszone liegt? Die Drohne wird von einem kleinen Motorboot aus gesteuert.
    Danke für Ihre Antwort.

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