17. Juli 2015
4 Minuten zu lesen

Rechtliche Lage für Lily Camera, Hexo+ und andere autonome Drohnen in der Schweiz

AirDog beim KitenAutonome Drohnen, selbstfliegende Multicopter oder Flying Selfie Cameras, wie man die Geräte auch nennen möchte, sie sind derzeit Trending Topic. Gegen Ende diesen Jahres sollten die Geräte dann auch auf dem Markt verfügbar sein, doch wie steht es eigentlich um die rechtliche Lage? Sind Lily Camera, Hexo+, Airdog und Co. überhaupt erlaubt oder überschreiten sie die Grenzen? Ich wollte es genau wissen und habe nach ersten Abklärungen noch mit dem BAZL Kontakt aufgenommen und einige Punkte telefonisch abgeklärt:

Rechtliche Einschränkungen für autonome Flugobjekte

Die rechtliche Lage ist im Falle von autonomen Flugobjekten durch das BAZL definiert, hier habe ich auch schon Artikel darüber geschrieben. Nun zielt die Industrie mit Lily Camera und anderen Coptern aber nicht auf die Modellflieger ab, sondern auf die «Generation Selfie» und Sportler die sich einfach und gerne Filmen möchten. Diese Zielgruppe ist wohl weniger vertraut mit der Regelung des BAZL, daher hier die wichtigsten Punkte für oben genannte Anwendungen.

  • Sofern der «Pilot» jederzeit direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat, dürfen Drohnen und Flugmodelle ohne Bewilligung betrieben werden.
  • Innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist der Betrieb mit Videobrillen und dergleichen gestattet, sofern ein zweiter «Operateur» den Flug überwacht und bei Bedarf jederzeit in die Steuerung des Fluggerätes eingreifen kann. Der «Operateur» muss sich am gleichen Standort befinden wie der Pilot.
  • Ein automatisierter Flug (autonomer Betrieb) innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist erlaubt, sofern dieser bei Bedarf jederzeit in die Steuerung eingreifen kann.
  • Luftaufnahmen sind zulässig, sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen berücksichtigt werden. Zu beachten sind dabei auch der Schutz der Privatsphäre respektive die Vorschriften des Datenschutzgesetzes.
  • Über Menschenansammlungen bzw. im Umkreis von 100 Metern von Menschenansammlungen dürfen Drohnen grundsätzlich nicht betrieben werden.
  • Wer eine Drohne oder ein Flugmodell mit mehr als 500 Gramm Gewicht betreibt, muss für allfällige Schäden eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens 1 Million Franken gewährleisten.
  • In der Nähe von Flugplätzen bestehen Einschränkungen für Flüge von Drohnen und Flugmodellen. Es ist zum Beispiel nicht gestattet, solche Fluggeräte näher als 5 Kilometer von den Pisten entfernt fliegen zu lassen.
  • Kantone und Gemeinde können ergänzende Einschränkungen für den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen erlassen.
  • Für öffentliche Flugveranstaltungen, an denen ausschliesslich Modellflugzeuge oder Drohnen eingesetzt werden, ist nach wie vor keine Bewilligung des BAZL erforderlich.

Also wie man aus Punkt 3 entnehmen kann, ist grundsätzlich ein autonomer Flug nicht verboten, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Pilot muss in die Steuerung eingreifen können und er muss Sichtkontakt zum Flugobjekt haben. Werden alle anderen Punkte mit Menschenansamlung und Flugzonen eingehalten ist es also erlaubt Lily, Hexo+, Airdog und Co. in der Schweiz zu fliegen. Aber, jetzt kommt es, genau Punkt 3 wird wohl zu Problemen führen, wie ich anhand von nachfolgenden Anwendungsbeispielen aufzeigen möchte.

Selfie mit der Lily Camera - erlaubt

Selfie mit der Lily Camera – erlaubt

Anwendungsbeispiele

Autonome Drohne für Selfies, Verfolgung Boot usw…

Wie obiges Bild aus dem Werbevideo von Lily, ist ein «Selfie» aus der Luft mit einer autonomen Drohne so erlaubt. Wie man sieht ist der Multicopter im Blickfeld des «Piloten», wobei bei Lily der Begriff Pilot etwas hochgegriffen ist. Man hat ja nur rudimentäre Steuerbefehle zur Verfügung, aber der Besitzer der Lily Remote kann eingreifen und das Flugobjekt bei einem Notfall landen lassen. Hier werden also die Bedingungen eingehalten, dass der Pilot die Drohne im Blickfeld hat und in die Steuerung eingreifen kann, sprich Landen!

Gruppenfoto mit der Lily Camera auf einem Hügel - erlaubt

Gruppenfoto mit der Lily Camera auf einem Hügel – erlaubt

Autonome Drohne beim Biken, Snowboarden, usw…

Das Feature das bei Lily, Hexo+ usw natürlich am meisten angepriesen ist, dürfte der Follow-Modus sein. Die autonomen Copter fliegen dabei dem Besitzer nach, in dem sie dessen Fernbedienung tracken und in einem bestimmten Abstand oder Flugmodus nachfliegen. In den Werbespots wird das beispielsweise beim Kitesurfen, Snowboarden, Biken oder auch Kanu-fahren gezeigt und genau dort überschreitet man aber hierzulande die rechtliche Grenze. Die Drohne fliegt in dem Fall ja autonom, der Besitzer hat sie aber nicht mehr im Blickfeld und beim Ausüben dieser Sportarten kann er auch nicht mehr wirklich eingreifen. Würde das Flugobjekt unterwegs auf ein anderes Objekt treffen, jemanden verletzen oder abstürzen würde man das nicht mal zwingend merken. Ein klares Nein also zu dieser Anwendung.

Following Aufnahme mit der Lily Camera - nicht erlaubt

Following Aufnahme mit der Lily Camera – nicht erlaubt

Heisst also dass man alleine mit einer autonomen Drohne bestückt keine Aufnahmen beim Sport machen darf. Was wiederum funktionieren kann ist zum Beispiel ein Bootsausflug mit mehr als zwei Personen. Dabei muss eine der beiden Personen die Drohne im Blickfeld und Zugriff auf die Fernbedienung haben. Jemand anderes müsste also das Boot fahren, in diesem Fall wäre die Sachlage wieder eine andere und damit im grünen Bereich.

Solche Aufnahmen sind ohne zweiten Mann der die Drohne sieht nicht erlaubt

Solche Aufnahmen sind ohne zweiten Mann der die Drohne sieht nicht erlaubt

Beispielaufnahmen

Im nachfolgenden Video von Hexo+ sind die verschiedenen Modi mit Follow-Modus beim Biken oder Turn-Around als Group-Selfie gut zu sehen:

Fazit

Für mich die wichtigste Erkenntnis aus meinem Kontakt mit dem BAZL und der Abklärung der rechtlichen Lage für autonome Multicopter: Der angepriesene Vorteil und damit das Haupt-Verkaufsargument von Lily Camera, Hexo+ oder AirDog ist in der Schweiz eigentlich so verboten. Autonomes verfolgen des Besitzers ohne dass dieser die Drohne im Blickfeld hat und eingreifen kann ist so verboten.

Mit dieser Einschränkung, beziehungsweise dem Vorwissen, verlieren für mich diese Projekte etwas an Reiz. Da kann ich auch durchaus mit einem manuell fliegbaren Multicopter nachfliegen. Was ist eure Meinung dazu?

10 Comments

  1. heubergen

    Danke für die Infos, aber ich hoffe nicht dass du denkst dass das jemand befolgen wird.
    Vor allem wenn man irgendwo Sport macht in den Bergen/Flüssen. Wie hoch soll da die Wahrscheinlichkeit sein, dass die Polizei dich erwischt? 🙂

    PS: Dies sollte keine Aufforderung zur Straftat oder das Ablegen eines Geständnisses sein.

    • Hans

      «aber ich hoffe nicht dass du denkst dass das jemand befolgen wird.»
      Was soll ich dazu sagen? Primär geht es ja beim BAZL um den Schutz von Mensch und Tier, daher hoffe ich schon das auch mit den neuen Geräte entsprechende Vorsicht gehalten wird. Schon beim «herkömmlichen» Multicopter-Fliegen sage ich immer, gesunder Menschenverstand hilft weiter als alle Regeln, sofern er denn vorhanden ist.

  2. Andre

    Sali Hans
    Wieder mal ein sehr Interessanter Artikel. Danke!
    Ich finde vor allem bei Punkt 3 die Aussage «….sofern dieser bei Bedarf jederzeit in die Steuerung eingreifen kann» interessant. Wie stark muss der Pilot eingreifen können? Reicht hier ein befehl zum sofortigen Landen senden zu können (was unter Umständen auch kritisch sein kann), oder muss er den Copter manuell steuern können. Ich weiss z.B. nicht was man bei der Lili Drone genau Steuern kann, aber ein «nur landen lassen» finde ich nicht wirklich ein eingreifen in den Flug des Copters.
    Gruss

    • Hans

      Genau deswegen habe ich auch mit dem BAZL telefoniert, ein Eingreifen in die Steuerung wird durch Absetzen eines Landebefehls erfüllt. Würde also heissen das reicht ja, wobei ich das eben auch kritisch finde…

      • Andre

        Danke für die Info. Aber wenn ich das so lese, dann zweifle ich etwas an der Kompetenz des BAZL…. Bleibt zu hoffen das wenigstens nicht noch mehr Einschränkungen kommen und die Copterflieger gesunden Menschenverstand walten lassen.

  3. Alain

    Ciao Hans
    Sehr informativer Post. Der Sichtkontakt wäre demnach gewährleistet, wenn ich (im Fall von Lily) den GPS Tracker im Sack habe und der Kollege die Lily Drohne mit seinem Smartphone gekoppelt hat und mir auf einige Meter folgt. Zwar etwas umständlich, und fragwürdig ob dies gemacht wird, wobei man beim Snowboarden, surfen usw. doch eh meistens mind. zu zweit unterwegs ist.

    Die Achterbahnfahrt wird sie wohl nicht filmen können 😉

  4. René Brügger

    Typisch schweizer Gesetze. Es ist doch klar, dass der, der eine Drohne fliegen lässt auch für Schäden haftet, aber was bringen Verbote, wenn man das sowieso nicht überprüfen kann und das sowieso jeder machen wird der eine solche Drohne besitzt?

  5. George

    Dieses Produkt ist ein Betrug, die eingebaute Batterie funktioniert nicht, der Dron warnt Sie nicht vor der Batterie und über mag das Wasser, ohne in der Lage zu sein, nass zu werden !! Dies sind AIRDOG- und CAMFORPRO-Unternehmen, die keine Lösungen anbieten und ihre Garantien nicht in Frage stellen.

  6. Jordi

    Hallo, ich möchte, dass Sie die katastrophalen Erfahrungen mit dem AIRDOG-Produkt und der Firma CAMFORPRO kennen.
    Der erste Kommentar, dass wir dieses AIRDOG-Produkt gekauft haben, das ein Dron ist, das anscheinend sehr gut aussieht, da es dir jederzeit folgt, durch ein Armband, das wir platzieren müssen, um der Aufnahme zu folgen, dieses Dron kommt mit einer Batterie und außerdem kaufen wir zwei Ersatzbatterien, da die Batterie dieser Drohnen ungefähr 15 Minuten dauert. Dieses Produkt haben wir mit der Idee erworben, unseren Kunden eine Neuheit zu bieten und damit dieses Produkt zu nutzen, um zu kommentieren, dass das AIRDOG-Produkt nicht gerade billig ist, da es uns 1560 Euro gekostet hat.
    Um die Batterie eines der 3 zu starten, haben wir nicht mehr gearbeitet, was wir mit dem Unternehmen besprochen haben und gab uns keine Lösung oder Antwort.
    Bei der Ankunft wir das erste, was wir die Drohne war die schlechte Qualität ihrer Kunststoff, dann haben wir einige Tests mit dieser Drohne, die ersten Tests waren sehr einfach zu sehen, ob Fliegen und wenig danach auf ebenem Boden auf einen Blick der Beweis, dass er uns folgte und uns richtig zu folgen schien.
    Unsere Idee war es meist zu Ausflüge mit Jet-Ski und die Drohne über unser Brennen auf Kunden, bekam nur einen erfolgreichen Ausgang der Drohne zu machen, die zweite Ausfahrt und der letzte war in derselben Art und Weise, wir übernehmen Armband an einen Kunden Ich habe ein Motorrad gemietet, und der Dron begann zu folgen, der Dron errechnete nicht gut den Batteriestand und anstatt an Land zurückzukehren, lief der AIRDOG-Dron während des Fluges aus der Batterie und fiel ins Wasser und bemerkte, dass diese Drohnen kommen ohne Kamera zur Aufzeichnung, also haben wir zweimal verloren, da wir unsere GOPRO integrieren, um dadurch die Aufnahmen zu machen, und beide Drohne beschädigt wurden Airdog wir als unsere GoPro kaufen, einen sehr großen Aufwand übernehmen.
    Wir kontaktierten das Unternehmen CAMFORPRO und sagen, dass es unsere Schuld war und wir Garantie gilt nicht für das passiert, wenn die Garantie 2 Jahre und wurde nicht einmal im Monat benutzt, alles, was wir getan haben, ist den Ball zwischen CAMFORPRO Y passieren AIRDOG und keine gibt uns eine Lösung oder eine Antwort ist bereits mehr als 3 Monate vergangen seit dem, was passiert ist und wir ohne weitere Antwort weitergehen.
    Sowohl CAMFORPRO als Airdog uns keine Lösung geben wollen, umgehen alle Möglichkeiten, wie unsere Ansprüche und wollen nicht Pflege dieses Problem nehmen, kurz Airdog und Camforpro wir sehr enttäuscht haben sowohl das Produkt aber weitere Behandlung, die wir erhalten haben, sehr schlecht .
    Als Empfehlung, wenn Sie einen professionellen Dron erwerben wollen, der gut funktioniert und Sie wie angegeben gehen, ist der Dji mavik pro viel besser, wir haben einen hervorragenden Deal gehabt und seine Bedienung wird erwartet.

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