Rechtliche Lage für Lily Camera, Hexo+ und andere autonome Drohnen in der Schweiz
Autonome Drohnen, selbstfliegende Multicopter oder Flying Selfie Cameras, wie man die Geräte auch nennen möchte, sie sind derzeit Trending Topic. Gegen Ende diesen Jahres sollten die Geräte dann auch auf dem Markt verfügbar sein, doch wie steht es eigentlich um die rechtliche Lage? Sind Lily Camera, Hexo+, Airdog und Co. überhaupt erlaubt oder überschreiten sie die Grenzen? Ich wollte es genau wissen und habe nach ersten Abklärungen noch mit dem BAZL Kontakt aufgenommen und einige Punkte telefonisch abgeklärt:
Rechtliche Einschränkungen für autonome Flugobjekte
Die rechtliche Lage ist im Falle von autonomen Flugobjekten durch das BAZL definiert, hier habe ich auch schon Artikel darüber geschrieben. Nun zielt die Industrie mit Lily Camera und anderen Coptern aber nicht auf die Modellflieger ab, sondern auf die «Generation Selfie» und Sportler die sich einfach und gerne Filmen möchten. Diese Zielgruppe ist wohl weniger vertraut mit der Regelung des BAZL, daher hier die wichtigsten Punkte für oben genannte Anwendungen.
Sofern der «Pilot» jederzeit direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat, dürfen Drohnen und Flugmodelle ohne Bewilligung betrieben werden.
Innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist der Betrieb mit Videobrillen und dergleichen gestattet, sofern ein zweiter «Operateur» den Flug überwacht und bei Bedarf jederzeit in die Steuerung des Fluggerätes eingreifen kann. Der «Operateur» muss sich am gleichen Standort befinden wie der Pilot.
Ein automatisierter Flug (autonomer Betrieb) innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist erlaubt, sofern dieser bei Bedarf jederzeit in die Steuerung eingreifen kann.
Luftaufnahmen sind zulässig, sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen berücksichtigt werden. Zu beachten sind dabei auch der Schutz der Privatsphäre respektive die Vorschriften des Datenschutzgesetzes.
Über Menschenansammlungen bzw. im Umkreis von 100 Metern von Menschenansammlungen dürfen Drohnen grundsätzlich nicht betrieben werden.
Wer eine Drohne oder ein Flugmodell mit mehr als 500 Gramm Gewicht betreibt, muss für allfällige Schäden eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens 1 Million Franken gewährleisten.
In der Nähe von Flugplätzen bestehen Einschränkungen für Flüge von Drohnen und Flugmodellen. Es ist zum Beispiel nicht gestattet, solche Fluggeräte näher als 5 Kilometer von den Pisten entfernt fliegen zu lassen.
Kantone und Gemeinde können ergänzende Einschränkungen für den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen erlassen.
Für öffentliche Flugveranstaltungen, an denen ausschliesslich Modellflugzeuge oder Drohnen eingesetzt werden, ist nach wie vor keine Bewilligung des BAZL erforderlich.
Also wie man aus Punkt 3 entnehmen kann, ist grundsätzlich ein autonomer Flug nicht verboten, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Pilot muss in die Steuerung eingreifen können und er muss Sichtkontakt zum Flugobjekt haben. Werden alle anderen Punkte mit Menschenansamlung und Flugzonen eingehalten ist es also erlaubt Lily, Hexo+, Airdog und Co. in der Schweiz zu fliegen. Aber, jetzt kommt es, genau Punkt 3 wird wohl zu Problemen führen, wie ich anhand von nachfolgenden Anwendungsbeispielen aufzeigen möchte.
Selfie mit der Lily Camera – erlaubt
Anwendungsbeispiele
Autonome Drohne für Selfies, Verfolgung Boot usw…
Wie obiges Bild aus dem Werbevideo von Lily, ist ein «Selfie» aus der Luft mit einer autonomen Drohne so erlaubt. Wie man sieht ist der Multicopter im Blickfeld des «Piloten», wobei bei Lily der Begriff Pilot etwas hochgegriffen ist. Man hat ja nur rudimentäre Steuerbefehle zur Verfügung, aber der Besitzer der Lily Remote kann eingreifen und das Flugobjekt bei einem Notfall landen lassen. Hier werden also die Bedingungen eingehalten, dass der Pilot die Drohne im Blickfeld hat und in die Steuerung eingreifen kann, sprich Landen!
Gruppenfoto mit der Lily Camera auf einem Hügel – erlaubt
Autonome Drohne beim Biken, Snowboarden, usw…
Das Feature das bei Lily, Hexo+ usw natürlich am meisten angepriesen ist, dürfte der Follow-Modus sein. Die autonomen Copter fliegen dabei dem Besitzer nach, in dem sie dessen Fernbedienung tracken und in einem bestimmten Abstand oder Flugmodus nachfliegen. In den Werbespots wird das beispielsweise beim Kitesurfen, Snowboarden, Biken oder auch Kanu-fahren gezeigt und genau dort überschreitet man aber hierzulande die rechtliche Grenze. Die Drohne fliegt in dem Fall ja autonom, der Besitzer hat sie aber nicht mehr im Blickfeld und beim Ausüben dieser Sportarten kann er auch nicht mehr wirklich eingreifen. Würde das Flugobjekt unterwegs auf ein anderes Objekt treffen, jemanden verletzen oder abstürzen würde man das nicht mal zwingend merken. Ein klares Nein also zu dieser Anwendung.
Following Aufnahme mit der Lily Camera – nicht erlaubt
Heisst also dass man alleine mit einer autonomen Drohne bestückt keine Aufnahmen beim Sport machen darf. Was wiederum funktionieren kann ist zum Beispiel ein Bootsausflug mit mehr als zwei Personen. Dabei muss eine der beiden Personen die Drohne im Blickfeld und Zugriff auf die Fernbedienung haben. Jemand anderes müsste also das Boot fahren, in diesem Fall wäre die Sachlage wieder eine andere und damit im grünen Bereich.
Solche Aufnahmen sind ohne zweiten Mann der die Drohne sieht nicht erlaubt
Beispielaufnahmen
Im nachfolgenden Video von Hexo+ sind die verschiedenen Modi mit Follow-Modus beim Biken oder Turn-Around als Group-Selfie gut zu sehen:
Fazit
Für mich die wichtigste Erkenntnis aus meinem Kontakt mit dem BAZL und der Abklärung der rechtlichen Lage für autonome Multicopter: Der angepriesene Vorteil und damit das Haupt-Verkaufsargument von Lily Camera, Hexo+ oder AirDog ist in der Schweiz eigentlich so verboten. Autonomes verfolgen des Besitzers ohne dass dieser die Drohne im Blickfeld hat und eingreifen kann ist so verboten.
Mit dieser Einschränkung, beziehungsweise dem Vorwissen, verlieren für mich diese Projekte etwas an Reiz. Da kann ich auch durchaus mit einem manuell fliegbaren Multicopter nachfliegen. Was ist eure Meinung dazu?
Im März 2010 habe ich Technikblog ins Leben gerufen. Seither blogge ich über technische Themen die mich faszinieren und im Alltag begleiten. Das sind Themen wie Gadgets, Smart Home, Elektroautos, Erneuerbare Energien und vieles mehr...
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