Keine guten News gestern am Ostersamstag. Wie man gestern in allen möglichen Newsportalen lesen konnte, soll gemäss Reuters der Start der Apple Watch in der Schweiz wegen Patentproblemen verzögert werden:
Gemäss des Patents ist der Name «Apple» und das entsprechende Logo mit einem Apfel in der Schweiz als Symbol auf einer Uhr geschützt. Das Patent hat eine Laufzeit von 30 Jahren und läuft am 5. Dezember 2015 aus. Demzufolge dürfte Apple deren erste Smartwatch erst ab dann in der Schweiz verkaufen, ausser man kann sich vorher einigen. Dies würde wohl eine finanzielle «Entschädigung» für den Patentinhaber zur Folge haben.
Gemäss dem Rechstanwalt Martin Steiger aber, wie Renato berichtet hat, sind die Informationen die hier verbreitet wurden nicht korrekt. Es wurde damals 1985 eine Marke und kein Patent hinterlegt und somit gilt:
In der Schweiz besteht grundsätzlich kein Verkaufsverbot für die neue Apple Watch – schon gar nicht wegen einem Patent!
Die Apple Watch wird ab dem 24. April in neun Ländern verkauft werden: USA, Deutschland, Frankreich, China, Hong Kong, Japan, Grossbritannien und Kanada. Wann der Verkaufsstart in der Schweiz erfolgt ist aber dennoch unklar!