14. Juli 2014
3 Minuten zu lesen

Anpassung der Verordnung für Drohnen und Flugmodelle in der Schweiz

TBS Discovery ProIch habe bereits einmal über die rechtliche Lage für Drohnen, Flugmodelle und FPV-Flug in der Schweiz berichtet. Nun hat das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) letzte Woche eine Anpassung ihrer Verordnung vorgenommen. Ich möchte kurz auf diese Anpassung eingehen, im folgenden die Medienmitteilung des BAZL:

Drohnen und Flugmodelle: Anpassung der Verordnung

Bern, 10.07.2014 – In Zukunft dürfen Drohnen oder Flugmodelle in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) betrieben werden. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat einer Anpassung der Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien zugestimmt. Die Anpassung tritt am 1. August 2014 in Kraft.

In Zukunft wird es verboten sein, Flugmodelle oder Drohnen mit einem Gewicht von 500 Gramm bis 30 Kilogramm in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen im Freien ohne Bewilligung des BAZL einzusetzen. Ab dem 1. August 2014 müssen die entsprechenden Gesuche beim BAZL eingereicht werden.

Eine Bewilligung kann unter der Bedingung erteilt werden, dass alle Vorkehrungen getroffen wurden, damit im Fall von technischen Problemen beim Fluggerät, bei der Bodenstation oder der Datenverbindung keine Drittpersonen gefährdet werden. Das BAZL wird die Wirksamkeit der präventiven Massnahmen und die Zuverlässigkeit der Systeme anhand der in der Luftfahrt geltenden Normen prüfen.

Mit der geänderten Verordnung reagiert das BAZL auf die Besorgnis der Bevölkerung über die wachsende Zahl von Drohnen am Himmel in der Schweiz. Zur Erinnerung: Der Einsatz von Flugmodellen oder Drohnen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm oder mit Steuerung ohne direkten Augenkontakt unterliegt bereits heute einer Sonderbewilligung durch das BAZL.

Luftaufnahmen wie diese sind ab dem 1.August 2014 ohne Bewilligung des BAZL nicht mehr möglich.

Luftaufnahmen wie diese sind ab dem 1.August 2014 ohne Bewilligung des BAZL nicht mehr möglich.

Meine Anmerkungen

Ab dem 1.August diesen Jahres gilt es also einige Dinge mehr zu beachten bei Flügen mit einem Multicopter. Da in den Bereich von 500g bis 30kg praktisch alle vernünftigen Modelle fallen, muss man sich also an die 100m Abstand vor Menschenansammlungen halten. Das BAZL definiert eine «Menschenansammlungen» als «mehr als ein paar Dutzend Menschen», was je nach Auslegung bereits ab 25 sein könnte, aber sicher ab 37 Personen der Fall ist. Hier ist für mich schon der wichtigste Punkt etwas schwammig definiert.

Wer auf der sicheren Seite stehen möchte, holt sich für einen Flug bei einer grossen Anzahl Personen am Besten eine Genehmigung beim BAZL ein. Eine solche koste zwischen 50 und 600 Franken, wie das Bundesamt mitteilt. Wie aufwändig diese ist, kann ich nicht abschätzen. Für ein mehrtägiges Ereignis kann man eine Bewilligung für den ganzen Anlass einholen.

Für mich extrem fragwürdig ist der Punkt «Eine Bewilligung kann unter der Bedingung erteilt werden, dass alle Vorkehrungen getroffen wurden, damit im Fall von technischen Problemen beim Fluggerät, bei der Bodenstation oder der Datenverbindung keine Drittpersonen gefährdet werden.» Mir persönlich ist aktuell kein System bekannt dass eine solche Garantie abgibt, weder bei einem Modellflieger noch bei einem herkömmlichen Flugobjekt wie Helikopter oder Flugzeug. Natürlich gibt es zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen die jeder vernünftige Pilot anwendet, aber eine Gefährdung von Drittpersonen auszuschliessen ist kaum möglich.

TBS Discovery Pro

Fazit

Mir ist klar dass mit der wachsenden Anzahl an Flugmodellen das BAZL reagieren musste, die neue Verordnung hingegen fasse ich mit gemischten Gefühlen auf. Die schwammige Anzahl an Menschen die nicht überflogen werden dürfen macht mich stutzig und dass es keine Definition der Vorkehrungen gibt ebenfalls. Reicht ein Zweitpilot der Eingreifen kann? Ist ein «Return-to-Home» ausreichend? Muss der Copter mindestens einen Motorausfall handhaben und weiter kontrolliert schweben können?

Was meint ihr zu neuen Verordnung?

16 Comments

  1. Ernst Krüsi

    Hallo und guten Morgen
    Damit kann ich eigentlich leben, da ich lieber in der Natur versuche schöne Aufnahmen zu machen.
    Beim überfliegen von Menschenmengen egal wieviele Personen fühle ich mich nicht wirklich sicher.
    Und ich denke genau dies ist der Ansatz warum ein solches Gesetz. Viele Drohnenflieger wollen spektakuläre Aufnahmen machen und puschen sich via Youtube gegenseitig auf. Vielleicht sind wir ja auch ein bisschen selber Schuld, den viele halten sich ja nicht mal an die Regelung der Sendeleistungen.
    Also werden dies auch weiterhin ohne Bewilligung über Menschengruppen fliegen.

    für mich nicht wirklich ein Problem, denn wen ich über eine Gruppe fliege sind es eh nur Tiere, und ich denke dies steht ja nicht im neuen Gesetz.
    lieber Gruss Webernie

  2. Crashpilot FPVblog

    Auf den ersten Blick ist die neue Verordnung ja Vernünftig und auch Sinnvoll. Wer will schon, dass eine Drohne auf Fussballfans oder Open-Air Besucher fällt. Zudem kann man so die News-Portale (20min, blick, etc.) etwas in die Schranken weisen, welche in der Vergangenheit solche Aufnahmen veröffentlichen.
    Hobby Piloten, welche in der Natur filmen, werden vermeintlich nicht tangiert. Doch genau hier sehe ich grosses Konfliktpotential. Jedes Haus, jedes Postauto, jede Gondelbahn, jede Terrasse eines Bergrestaurants, ja sogar jede Schulklasse ist plötzlich eine potentielle «Menschenansammlung». Ich freue mich schon auf all die netten Diskussionen mit Passanten, welche meinen, dass ich eben eine Menschenansammlung überflogen habe.

  3. Andre

    mit diesem gesetz kann ich soweit leben, da ich ebenfalls vermeide über menschenansammlungen zu filegen..
    bei der ganzen «drohnenproblematik», wenn man sie so nennen kann, sehe ich zwei punkte:
    mit den ready to fly drohnen (dji, parot etc) ist es heute jederman möglich, ein bereits flugtaugliches gerät zu erwerben. es wird keinerlei technisches interesse oder know how mit der materie mehr vorausgesetzt. zum anderen ist die technik so weit fortgeschritten, das auch jeder anfänger die drohne in die luft kriegt und damit rumfilegen kann. es benötigt keine grosse übung mehr wie das fliegen mit flugzeugen oder helikoptern.
    ich behaupte mal, das genau dieses fehlende wissen auch mitverantwortlich ist, das viele leute verantwortungslos mit solchen RTF modellen eben genau dort fliegen, wo es riskant werden kann wenn z.b. mal ein technischer problemauftitt oder sie die kontrolle über das modell verlieren sollten

  4. David

    Ich habe etwas Mühe mit der neuen Verordnung, vor allem weil der Begriff «Menschenansammlungen» so schwammig ist. In Bern zum Beispiel wird gern auf der Grossen Allmend geflogen. Eine grosse Fläche, mit meist relativ wenigen Menschen darauf. Hin und wieder trainieren Fussballmannschaften. Sind das jetzt schon Menschenansammlungen? Oder sind Parks wie diese jetzt generell tabu, weil diese der Erholung von Menschen(-ansammlungen) dienen?
    Und was sollen das bitte für Vorkehrungen sein, die man für eine Ausnahmebewilligung vorweisen muss, um jegliche Gefährdung auszuschliessen? So etwas gibt es doch selbst in der manntragenden «echten» Luftfahrt nicht. Ein Restrisiko bleibt immer. Bei allem.

    Ich freue mich, dass mein neuester Flieger flugfertig nur 475 Gramm wiegt 😉

  5. Dario

    Mir geht es wie David. Was ist eine Menschenansammlung. Ist meine 6-köpfige Familie eine Menschanansammlung. Sind 20 Leute vom Dorfverein die ich aus 20 Meter höhe und 20 Meter Distanz fotografiere eine Menschenansammlung, …
    Ist eine Modellflugshow eine Menschenansammlung und im Gegensatz zu allen Hochgeschwindigkeitsfliegern und Helikoptern brauch der Multikopterpilot eine Bewilligung?

    Die Idee selbst find ich gut. Das an der Streetparade oder am Openairkino nicht 20 Drohnen auf wenigen Quadratmetern umherschwirren dürfen ist begrüssenswert.

    Vielleicht schreib ich mal dem BAZL und frag da nach.

    Gruss Dario

  6. Mark

    Klingt gar nicht so schlecht. Immerhin werden Outlaws verfolgt, gebüsst und die grenzenlose Sensationsgeilheit mancher Piloten abgekühlt. Die meisten FPVler möchten ja nur «im Cockpit» sitzen und in Ruhe ihre Runden drehen können.
    Dass man plötzlich in die Nähe einer Wandergruppe o.Ä. gerät, ist unvermeidbar.
    In diesem Sinne; wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Man kann ja schliesslich nicht erst einen ganzen Berg auf eventuelle grössere Gruppierungen von Menschen absuchen.

  7. Stefan

    Im Gegensatz zu den neuen Gesetzen in Österreich ist das Gesetz in der Schweiz absolut vernünftig. In unserem Nachbarland muss jede Drohne ab einer Bewegungsenergie von 79 Joule welche mit einer Kamera ausgerüstet ist von AustroControl (pendant zum BAZL) abgenommen werden. Dies erreicht man schon mit einem Phantom in 15 Meter Höhe.
    Man darf hier nie vergessen um was es sich bei bei dieser Dronengeschichte handelt. Es sind reine Modellfluggeräte. Auch wenn DJI uns etwas anderes erzählen will und immer wieder hervorstreicht wie sicher und professionell ihre Geräte sind. Vor dem Gesetz und im technischen Aufbau sind ferngesteuerte Dronen im Privatbereich immer nur Modellflugzeuge. Eine Sicherheit, dass die Dinger am Himmel bleiben gibt es nicht. Es sind nun mal keine redundanten Flugsysteme, welche in der bemannten Luftfahrt für Sicherheit sorgen, verbaut. Daher ist immer und in jedem Fall der Pilot für die Sicherheit des Fluggerätes verantwortlich. Dafür gibt es kein «wenn» und «aber». Jeder seriöse Modellbauer kennt diese Regeln und würde mit keinem seiner Modelle über eine Menschengruppe, Tiere, Strassen oder Gebäude fliegen.
    Das Gejammer über wieviel Personen ist eine Meschenansammlung oder wie teuer ist ein Verstoss ist absoluter Blödsinn. Eure Dronen sind durchwegs Hobbyartikel aus China und Euer Wunsch damit alles zu machen was Ihr wollt rechtfertigt nicht mal eine Kuh mit Kopfschmerzen.
    Seid Euch der Verantwortung bewusst die Ihr mit dem Erwerb eines ferngesteuerten Fluggerätes auf Euch nehmt. Für Unfälle mit Schäden an dritten gibt es nicht die geringste Rechtfertigung.

    Ich bin seit 34 Jahren Modellbauer und seit es die Möglichkeit gibt auch Dronenflieger. Es wäre wirklich schade, wenn wegen ein paar Neulingen die sich nicht an Regeln halten wollen auch bei uns solch restriktive Gesetze eingeführt werden wie in Österreich.

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