06. März 2014
3 Minuten zu lesen

Drohnen, Flugmodelle & FPV: Rechtliche Lage in der Schweiz

TBS Discovery Pro - Jungfernflug-1

Seit ich mein Hexacopter Projekt begonnen habe, bin ich vom Multicopter-Fliegen stark angetan und so habe ich mich auch mal ein wenig mit der rechtlichen Grundlage in der Schweiz auseinandergesetzt. Mittlerweile bin ich vom Hexa, über den TBS Discovery auf einen TBS Discovery Pro umgestiegen und fliege auch FPV, da muss man besondere Richtlinien beachten. Ich habe die Punkte einmal hier für interessierte oder andere «Piloten» zusammengetragen.

Regeln für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen

Für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm braucht es eine Bewilligung des BAZL. Das Amt legt die Bedingungen für die Zulassung und den Betrieb in jedem einzelnen Fall fest. Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm finden sich in der «Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien».

Die wichtigsten Regelungen sind nachfolgend aufgeführt, grundsätzlich aber ist die Regelung in der Schweiz «ziemlich locker»:

  • Sofern der «Pilot» jederzeit direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat, dürfen Drohnen und Flugmodelle ohne Bewilligung betrieben werden.
  • Will jemand technische Hilfsmittel wie Feldstecher oder Videobrillen einsetzen, um die natürliche Sichtweite der Augen zu erweitern, ist dafür eine Bewilligung des BAZL erforderlich.
  • Innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist der Betrieb mit Videobrillen und dergleichen gestattet, sofern ein zweiter «Operateur» den Flug überwacht und bei Bedarf jederzeit in die Steuerung des Fluggerätes eingreifen kann. Der «Operateur» muss sich am gleichen Standort befinden wie der Pilot.
  • In der Nähe von Flugplätzen bestehen Einschränkungen für Flüge von Drohnen und Flugmodellen. Es ist zum Beispiel nicht gestattet, solche Fluggeräte näher als 5 Kilometer von den Pisten entfernt fliegen zu lassen.
  • Kantone und Gemeinde können ergänzende Einschränkungen für den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen erlassen.

Technikblog TBS Discovery - erste Flugbilder-004

Besondere Regelungen gelten nur für spezielle Anwendungen wie FPV oder autonomer Flug:

FPV – First Person View

FPV steht für «First Person View» und ist ein geläufiger Begriff im Modellbau. Es geht dabei draum, dass der Pilot mittels Display (Brille oder Bildschirm) fliegt, welches ihm ein Bild aus der Sicht des Fluggeräts liefert. Er fliegt quasi vom Boden aus, aus der Sicht des «Piloten». FPV-Flüge werden auch Kameraflug und Immersionsflug genannt.

Betrieb mit Videobrille (First Person View FPV): Innerhalb des Sichtbereiches des Piloten ist der Betrieb mit Videobrille gestattet, sofern ein zweiter Pilot den Flug überwacht und jederzeit manuell in die Steuerung des unbemannten Luftfahrzeuges eingreifen kann.

Beschränkungen für Videosender-Leistung

Da für FPV ein Videodownlink nötig ist, fällt es in das Regulierungsgebit des BAKOM. Sprich für die Sendefrequenzen gelten Leitungsbeschränkungen, welche wie folgt definiert sind (Quelle):

  • 2.4 GHz Frequenzband: Analoges Video: 10 mW – Digital: 100 mW
  • 5.8 GHz Frequenzband: Analoges Video: 25 mW – Digital: 500 mW

Achtung: Die Frequenzbänder 900MHz (Mobilfunk ) und 1.2GHz sind in der Schweiz nichtf ür die Modellfliegerei zugelassen, weil sie andersweitig belegt sind.

Autonomer Betrieb

Innerhalb des Sichtbereiches des Piloten ist der autonome Betrieb gestattet, sofern jederzeit manuell in die Steuerung des unbemannten Luftfahrzeuges eingegriffen werden kann.
Hinweis: Bisher hat das BAZL eine einzige Bewilligung für Drohnen-Flüge ausserhalb des Sichtbereiches erteilt (Bewilligung vom 26.4.2009 an die EPFL / Fluggerät aus Styropor mit einem Gewicht von ca. 500 gr.)

Haftpflichtversicherung

Bei Fluggeräten ab einem Gewicht von mehr als 500g gilt es eine  Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens 1 Million Franken gegenüber Haftpflichtansprüche von Dritten auf der Erde sicherzustellen. (Art. 20 VLK).

Luftaufnahmen

Aufnahmen von Fotos aus der Luft sind grundsätzlich erlaubt, auch die Verbreitung solcher Bilder. Man muss dabei aber auf den Schutz der Privatsphäre und Datenschutz achten und die besondere Gesetzgebung um militärisches Gelände beachten.

Luftaufnahmen mit einem Quadcopter

Luftaufnahmen mit einem Quadcopter

Fazit

Grundsätzlich sind die Regeln in der Schweiz, wie eingangs erwähnt, ziemlich locker. In Deutschland zum Beispiel braucht man bereits ab 5kg Gesamtgewicht eine Aufstiegsgenehmigung und Regeln unterscheiden sich scheinbar auch stark zwischen Bundesländern. In der Schweiz ist vor allem das Einhalten der Videosender-Richtlinien und das fliegen auf Sicht wichtig. Unter dem Strich  aber zählt nach wie vor ein gesunder Menschenverstand und etwas Vorausdenken sehr viel.  Auf einem leeren Feld zu Fliegen ist nämlich nicht das gleiche, wie in einem stark bewohnten Gebiet, wo auch Menschen verletzt werden können.
In diesem Sinne, allen Piloten viel Spass beim Fliegen und «take care»!

26 Comments

  1. Urs

    Kleines Detail, das in der Verordnung steht:
    In Kontrollzonen (CTR) von Flughäfen und Flugplätzen darf eine Höhe von 150m über Grund nicht überschritten werden, auch wenn die Distanz zur Piste grösser als 5km ist (innerhalb der 5km darf gar nicht geflogen werden).
    Die Kontrollzonen existieren nur auf kontrollierten Plätzen, zusätzlich zu den Flughäfen beinhaltet das auch Plätze wie z.B. Grenchen und die meisten Militärflugplätze.
    Ersichtlich sind die Kontrollzonen auf der ICAO VFR-Karte.

  2. Reto

    Danke für diesen Bericht.
    Ebenso wäre gut Klarheit zu schaffen welche Videosender wirklich erlaubt sind respektive von Bakom genehmigt wurden. Leider genügt das «CE» alleine nicht. Mir wurde z.B mitgeteilt, dass z.B wenn eine Chinesische Prüfung nach «CE» gemacht wird, diese ja in der Eu gilt aber nicht in der Schweiz angenommen werden muss, da die Schweiz kein Abkommen mit den Chinesen hat. Wird ein Produkt z.B in Deutschland nach «CE» geprüft und gut geheissen, dann nimmt es die Schweiz auch an. Obwohl da Bakom dennoch kontrollen durchführt und immer wieder Verkaufsverbote spricht.
    Nun kommt weiter hinzu mit den diversen Bändern A-B-C und das woe z.B Iftrontech oder Immersion sendet das weder noch in diese Kanäle reinfällt. Also Vorsich tbeim Kauf eines tollen FPV Monito inklusive dual Empfänger (auch wenn 32channel), stehen die Frequenzen nicht ganz am gleichen Platz.

  3. Reto

    Info:
    Folgende Videosender senden im F-Band.
    Z.B Immersion RC, FatShark, Iftrontech, CamOneTac (die werden noch einen neuen Sender bringen)

    Habe eine Matrixtabelle wo die Kanäle gut sichtbar sind.

    Gruss Reto

    • Reto

      Hallo Andreas
      Dieser Videosender ist strengstens verboten (Schweiz und Europa).
      Verwende einen 25mW mit CE und bei der Empfangsstation gute Antennen. Am besten einen Diversity Empfänger und zwei unterschiedliche Antennen (z.B 8db Stabantenne und eine Zirkulare oder Patchantenne). Gruss Reto (Koptershop.ch)

      • andreas

        Hi Reto,

        besten Dank ruer die schnelle Antwort! Was würdest Du denn als Sender empfehlen?
        Welche Reichweiten erreicht man realistischerweise mit den zugelassenen Geräten?

        Gruss,
        Andreas

        • Reto

          Hi Andreas
          Der von Immersion. Dieser hat eine grosse Eingangspannung (nicht nur 6V) undbesitzt auch noch Klippstecker. Kann einfach bei Nichtgebrauch rasch weggenommen oder ersetzt werden. Preislich auch günstig ist bei 59.- ist. Als Empfänger haben wir z.B die neuen Monitore mit eingebautem Diverstity Empfänger und 32 Kanäle. Das tolle an den neuen Monitoren ist, das der Akku hinten reingemacht werden kann. Kompakt und prima Sache. Ruf an oder schreib uns….
          Gruss Reto

        • Ninja Boy

          Hallo Reto
          Naja, aber dein 25mW sender ist ebenfalls vom BAKOM beanstandet worden. Selbst ein CE siegel reicht nicht. dass kann jeder Chinese draufdrucken. Und übrigens: Im ausland getestet bedeutet nicht, dass es auch in der Schweiz erlaubt ist… Das solltest du genau wissen!

          Andreas: Achtung, der 25er von Reto ist auch nicht erlaubt. Hände wegg, wenn du ganz sicher sein willst.

        • Reto

          Hallo Ninja Boy
          Ja sowas habe ich zwischenzeitlich auch erfahren. Schade schade.
          Frage: Gibt es eine Liste von der Bakom mit geprüften Sendern?

  4. Caipi

    Es gibt von BAKOM weder eine Liste der legalen noch illegalen 25mW Sender!
    Es gibt in der Schweiz ja gar keine legalen 25mW Sender die bei der BAKOM nicht durchfallen würden!
    Da wird ja eh nach irgendwelchen nicht nachvollziehbaren Methoden getestet!
    Alles was in der EU jemals getestet wurde und CE geprüft ist, ist ja bei der BAKOM ebenfalls durchgefallen!

    Da gehts meiner Meinung nach mehr um Schikane der Händler und Distributoren als um Lösungsansätze! Denn wenn du diese fragst ja welche genauen Technischen Voraussetzungen nötig sind um einen legalen Sender herstellen zu können, können sie dies nicht exakt beantworten.
    Und das sei auch nicht ihre Aufgabe, lieber mal alles beanstanden und Verkaufsverbote aussprechen, in dieser Disziplin sind sind sie Weltmeister!

    Da herschen strengere Gesezte als in der Luftfahrt oder im Medizinbereich hat man manchmal das Gefühl!

    Ich wette das bald ein neuer Brand auf dem Markt sein wird BAKOM FPV Ltd. oder so…

  5. Ronin

    Gibt es eigentlich schon einen bekannten fall wo jemand vom BAKOM wegen nem zu starken Sender Probleme bekommen hat? Oder geht das mehr darum dass es Probleme gibt wenn man nen Unfall baut?

    Denn so wie ihr sagt gibt es «sozusagen» keine Sender die ganz legal sind… Wenn man also nen Unfall baut und die den Copter genau anschauen kommt es ja auch nicht mehr draufan obs jetzt n illegaler 25mw oder 200mw Sender war oder?

    Vorallem werden diese Frequenzen in der ganzen Schweiz überwacht?

  6. Newbee

    Hallo. Was ich nicht verstehe ist der Unterschied zwischne Zitat: «5.8 GHz Frequenzband: Analoges Video: 25 mW – Digital: 500 mW» resp. Digital (500mW) zu Analog (25mW). Beispiel eine Kamera XY mit AV Ausgang ist Analog? Oder ist der Sender gemeint? FM Sender = Digital? Ich blick da noch nicht so durch. Danke für eine Antwort.

    • Newbee

      Die Frequenzen gehen über dein Grundstück hinaus. Deshalb berechtigt dich dein Eigentum noch lange nicht alles auf deinem Grundstück zu machen was du gerne willst. Es gelten die Regeln in deinem Land.

      Hier findest du den Geltungsbereich in der Schweiz: http://www.ofcomnet.ch/cgi-bin/rir.pl?id=1008
      ZITAT: «…für das Anbieten und Inverkehrbringen von Funkanlagen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.» Deine Frequenz kannst du in der Liste auf der Seite heraussuchen für weitere Details. Falls du sie nicht findest, würde ich davon ausgehen dass die Frequenz nicht freigegeben ist. Dann bist du auf der sichereren Seite.

  7. Lukas

    Ich überlege mir ein FPV-System anzuschaffen, jedoch habe ich im Modellbauladen erfahren, die entsprechende Frequenz 5.8 GHz 10mW sei mittlerweile in der Schweiz verboten.
    In der BAKOM-Verordnung für Allgemeiner Kurzstreckenfunk steht die entsprechende Frequenz zwar aufgelistet, jedoch unten wieder Aufgehoben. Was gilt jetzt?

    http://www.ofcomnet.ch/cgi-bin/rir.pl?id=1008

    Vielen Dank für die Hilfe.

  8. gerald

    Darf die Aufsichtsperson eigenlitch auch mehrere Piloten beaufsichtigen die per VPF Fliegen oder muss pro Fluggerät eine Aufsichtsperson anwesend sein.

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