Es geht heute morgen wie ein Lauffeuer durch die Presselandschaft und war schon mehrmals am Radi hörbar: UPC Cablecom
hebt die Grundverschlüsselung auf! Das ist doch mal ein Schritt in die richtige Richtung würde ich meinen und allen Nörglern sei gesagt: Besser spät als nie, die Grundverschlüsselung soll auf den 1.Januar 2013 aufgehoben werden. Im folgenden die Mitteilung des SKS und der NZZ:
Damit können ab 1. Januar 2013 alle upc cablecom-Kunden mindestens 55 digitale TV-Programme ohne Set-Top-Box oder Digicard empfangen – vorausgesetzt sie besitzen einen modernen Fernseher mit integriertem DVB-C-Tuner. Diese Neuregelung bringt für die Kunden von upc cablecom folgende Vorteile:
- Tiefere Kosten: Wer künftig das unverschlüsselte Grundangebot bezieht, spart die Miete für die Set-Top-Box (4.- / Monat) oder den Preis für den Kauf einer Digicard (einmalig 99.-). Wermutstropfen: Cablecom erhöht die Grundgebühr für den Kabelanschluss ab 2013 um 90 Rappen und ab 2014 um weitere 60 Rappen pro Monat.
- Weniger Stromverbrauch: Die Kosten für den enormen Stromverbrauch der Set-Top-Box fallen künftig weg.
- Wahlfreiheit beim Aufnahmegerät: Wer Sendungen aufzeichnen will, braucht künftig nicht mehr zwingend einen Digitalrecorder mit dem Standard CI+ (momentaner Verschlüsselungsstandard von upc cablecom), sondern kann aus einer breiten Palette von Digitalrecordern auswählen.
Für UPC Cablecom
-Kunden, die mehr Sender beziehen wollen, als das Grundangebot bietet, bleibt jedoch die Verschlüsselung. Trotzdem ist SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder mit der geplanten Neuregelung zufrieden: „Mit diesem Schritt erfüllt upc cablecom die langjährige Forderung der SKS nach einem unverschlüsselten Grundangebot. Wichtig ist nun, dass upc cablecom ihre Kunden transparent und verständlich über diese Änderung informiert und gewährleistet, dass allfällige Abonnementswechsel unbürokratisch abgewickelt werden.“
Sara Stalder erhofft sich ausserdem eine Signalwirkung des Entscheids: „Auch bei Swisscom, Sunrise und den verbleibenden Kabelnetzbetreiber, die ihren Kunden immer noch eine Box vorschreiben, muss die Grundverschlüsselung fallen.“
Quelle: SKS, NZZ