Die Suisa verlangt seit 2007 Gebühren für MP3-Player zugunsten der Urheber und Urheberinnen von Musikaufnahmen. Nun soll diese Regelung von Flash- und HD-Playern auch auf Handys ausgeweitet werden:
Bern, 22.03.2010 – Mit Entscheid vom 18. März 2010 hat die zuständige Schiedskommission auf Antrag der Verwertungsgesellschaften einen Tarif betreffend Musikhandys genehmigt. Dieser Tarif gilt für Handys, mit denen typischerweise urheberrechtlich geschützte Werke und Leistungen kopiert werden.
Somit gilt diese Regelung auch für iphone und Co., abgabepflichtig sind die Hersteller und die Importeure dieser Geräte. Beantragt wurde gemäss der Medienmitteilug von admin.ch ein Betrag von 80 Rappen pro Gigabyte, die Schiedskommission legte die Vergütung auf 30Rp./GB fest. Für die iphones mit 16GB und 32 GB Speicher liegen damit die Vergütungen bei 4.80 bzw. 9.60 CHF. Frühstens gilt der Tarif ab 1. Juli 2010, sofern er nicht angefochten wird.
Da die Beträge so klein sind, denke ich dass diese nicht auf den Endkungen abgewälzt werden. Aber mal sehen wie sich das entwickeln wird…